Deutschland, deine Heimwerker! Wir sind eine Nation der Bastler, Selbermacher und Tüftler – am Haus und im Garten. Und so ist es nicht verwunderlich, dass viele Hausbesitzer ihre Terrasse nachträglich mit einer Überdachung aufwerten, um so zusätzlichen Wohnraum insbesondere für die kalte Jahreszeit zu schaffen.
Worüber viele Selbstbauer allerdings nicht nachdenken: Wird für die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigt? Dieser Frage wollen wir nachgehen und können nach Recherche eine allgemeingültige Antwort geben. Diese betrifft aber nicht direkt die Baugenehmigung. Tatsächlich ist die Regelung, ob eine Genehmigung eingeholt werden muss, vom Bundesland und oftmals sogar von der Gemeinde abhängig. So kommt es häufig vor, dass im Nachbardorf andere Regeln gelten als beim eigenen Heim.
Hier also die allgemeingültige Antwort: Beim zuständigen Bauamt nachfragen (persönlich, per Mail oder Telefon), ob die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung erfordert. Ganz so einfach ist es dann allerdings doch nicht, wie wir gleich sehen werden.
Welche Varianten gibt es?
Grundsätzlich kann zwischen mehreren Methoden zur Legitimation (oder auch Nicht-Legitimation) unterschieden werden. Ein und dieselbe Überdachung kann in drei verschiedenen Ortschaften drei verschiedene Wege der Legimitation benötigen:
- Keine Meldung: Für den Bauherrn ist es am einfachsten, wenn gar keine Meldung beim Amt gemacht werden muss. Häufig ist dies jedoch unklar, so dass eine Anfrage beim Amt in jedem Fall Sinn macht.
- Anzeige: Ebenfalls sehr leicht und unkompliziert geht eine Anzeige von der Hand. Hier wird dem Bauamt das Vorhaben einfach nur mitgeteilt.
- Baugenehmigung: Ist eine Baugenehmigung erforderlich, so sollte diese auch eingeholt werden. Wird der Bau eines Terrassendachs ohne Genehmigung begonnen, so kann bei einer Anzeige ein Bußgeld von Seiten der Behörde erlassen werden. Auch der Rückbau steht dann zur Debatte.
Um eine Anzeige auszuschließen, ist es ratsam, solche Projekte auch mit den direkten Nachbarn abzusprechen. Oftmals spielen auch die Ausmaße des Vorhabens eine ausschlaggebende Rolle. Bei einer Größe ab 30 Kubikmetern umbautem Raum beginnt in vielen Bundesländern und Gemeinden die Genehmigungspflicht. Während die Höhe, Breite und Länge maßgeblich sein können, ist das Material (Holz, Aluminium, Stahl oder Glas) in der Regel nebensächlich.
Nachfolgend haben wir die Regelungen der einzelnen Bundesländer aufgeführt, in denen die Erweiterung vom Haus mit einem Dach reglementiert ist. Eine Nachfrage wird dennoch empfohlen, bevor Sie eine Terrassenüberdachung kaufen, da sich die Regularien teilweise auch innerhalb eines Bundeslandes von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.
Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland
Für gewöhnlich wird lediglich ein Bauantrags-Entwurf benötigt. Auf Statik wird verzichtet. In Hamburg gibt es gesonderte Auflagen, die erfragt werden müssen.
Berlin
Es ist für Carports und Überdachungen ein vollständiger Bauantrag vorzulegen.
Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen
Ohne Genehmigung können Auto- und Terrassendächer bis 40 Kubikmeter aufgestellt werden. Rechtliche Bestimmungen können beim Bauamt eingesehen werden. Unterlagen müssen häufig dennoch eingereicht werden (je nach Gemeinde).
Rheinland-Pfalz und Brandenburg
Bis zu drei Meter Raumhöhe und 50 Kubikmetern sind Terrassenüberdachungen frei von einer Genehmigung zu bauen. Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen können im Amt eingeholt werden.
Bremen und Mecklenburg-Vorpommern
In den Bauvorschriften ist lediglich der Carport bis 30 Kubikmeter genannt. Es ist anzunehmen, dass dies auch für Überdachungen gilt, die in diesem Sinne ohne Genehmigung errichtet werden dürften.
Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Hier herrscht zumeist Genehmigungsfreiheit für Terrassendächer, Carports und Garagen. Allerdings gibt es strengere Auflagen in Neubaugebieten.
Es sollte immer eine schriftliche Bestätigung eingeholt werden, die zu den Unterlagen geheftet werden kann. Erst dann ist es möglich, die Terrasse rechtssicher zu überdachen, ohne bei einem späteren Anruf vom Bauamt Probleme zu bekommen.
Fazit
Natürlich ist es jedem selbst überlassen, ob bei der Baubehörde nachgefragt wird. Wir können an dieser Stelle nur empfehlen, den gesetzeskonformen Weg zu gehen und somit eine Anzeige und Sanktionen für das eigene Bauprojekt auszuschließen. Es kostet zunächst nur einen Anruf bei der zuständigen Baubehörde.